Die Aufnahme von Darlehen von privaten Darlehensgebern ist für Genossenschaften eine verbreitete Möglichkeit sich unabhängig von Banken zu finanzieren. Gründerinnen und Gründer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten sich zuvor über deren rechtliche Rahmenbedingungen informieren. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).
Förderprogramm „Gemeinschaftlich Wohnen – selbstbestimmt leben“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in Kooperation mit dem FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, ein Förderprogramm zum Thema „Gemeinschaftlich wohnen – selbstbestimmt leben“ aufgestellt. weiterlesen…
Die Genossenschaft des Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrums Steglitz-Zehlendorf
Die in Berlin ansässige Genossenschaft des Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrums Steglitz-Zehlendorf (GUZSZ eG) wurde im Herbst 2013 von unternehmerisch aktiven Frauen aus dem Bezirk und der Umgebung gegründet.weiterlesen…
KAMINO / PROGRAMMKINO REUTLINGEN eG
Großstädtische Kinokultur durch eine gemeinnützige Bürger-Genossenschaft
„In dieser Welt, wo Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht regieren“, schrieb 1845 der Reutlinger Schriftsteller und Demokrat Hermann Kurz in seinem politischen Essay Die Fragen der Gegenwart und das freye Wort, „geht alle Tätigkeit von dem Bedürfnis des Einzelnen aus, das sich mit andern ebenso einzelnen Bedürfnissen zu einem gemeinsamen Wirken verbindet.weiterlesen…
Kulturland eG
Die Kulturland eG stellt Landwirten und Bürgern ein Instrument zur Verfügung, um ökologische Anbauflächen langfristig und zu günstigen Konditionen zu sichern. Städter und Menschen aus dem Umkreis der Höfe erwerben gemeinschaftliches Eigentum an Flächen, die auf dem Bodenmarkt zum Verkauf kommen. Im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags vereinbart der Landwirt eine Nutzung zu ortsüblicher und leistbarer Pacht.