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Genossenschaftsgründung: Mitgliederförderung

Ohne Mitgliederförderung gibt es keine Genossenschaft.

Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Unternehmensformen dadurch, dass sie ihren Mitgliedern einen konkreten Nutzen verschaffen soll – durch gemeinschaftliches Wirtschaften.

Was genau dahinter steckt, erklären wir in diesem Video.

Die gesetzliche Grundlage

Die Mitgliederförderung ergibt sich direkt aus dem Genossenschaftsgesetz:

„(Genossenschaften sind) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.“
(§ 1 GenG)

Entscheidend ist dabei:

Die Förderung erfolgt durch den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft.

Das bedeutet:

Die Mitglieder nutzen regelmäßig Leistungen der Genossenschaft – beispielsweise:

  • Einkaufsmöglichkeiten,
  • Wohnraum,
  • Energieversorgung,
  • gemeinsame Vermarktung,
  • digitale Plattformen,
  • Arbeitsplätze
  • oder gemeinschaftliche Infrastruktur.

Das Identitätsprinzip

Mitglieder einer Genossenschaft haben eine doppelte Rolle:

  • Sie tragen die Genossenschaft gemeinschaftlich,
  • und sie nutzen ihre Leistungen.

Diese Verbindung von Mitgliedschaft und Nutzung wird als Identitätsprinzip bezeichnet und ist ein zentrales Merkmal der Genossenschaft.

Mitgliederförderung ist mehr als eine Kapitalanlage

Im Mittelpunkt der Genossenschaft steht die tatsächliche Nutzung und Mitgestaltung – nicht die Kapitalanlage.
Deshalb unterscheidet sich die Genossenschaft von Modellen, bei denen Mitglieder im Wesentlichen:

  • Kapital bereitstellen,
  • Vermögen verwalten
  • oder allein an Gewinnausschüttungen partizipieren.

Eine genossenschaftliche Förderung setzt aus unserer Sicht voraus, dass zwischen Mitgliedern und Genossenschaft eine echte Leistungsbeziehung besteht und die Förderung durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgt.

Reine vermögensverwaltende Konstruktionen oder sogenannte „Dividendengenossenschaften“, bei denen die Mitglieder im Wesentlichen nur als Kapitalgeber auftreten, erfüllen diesen genossenschaftlichen Förderauftrag nach unserer Auffassung nicht.

Die Genossenschaft ist daher kein Instrument zur bloßen Renditeoptimierung oder Steuerstrukturierung, sondern ein gemeinschaftlich getragenes Unternehmen zur Förderung seiner Mitglieder durch gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit.

(Die Bilder sind mit KI generiert.)

 

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