
Gemeinsam entscheiden. Gemeinsam Verantwortung tragen.
Eine Genossenschaft ist ein demokratisch organisiertes Unternehmen. Die Mitglieder bestimmen gemeinsam über die Entwicklung der Genossenschaft und wählen die Personen, die sie leiten und kontrollieren.
Viele Strukturen ähneln einem Verein – gleichzeitig ist die Genossenschaft ein vollwertiges Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
Die Organe der Genossenschaft
Die Generalversammlung
Das demokratische Zentrum
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Hier kommen die Mitglieder zusammen und entscheiden über grundlegende Fragen.
Typische Aufgaben:
- Wahl von Aufsichtsrat und je nach Satzungsgestaltung auch von teilweise Vorstand
- Änderungen der Satzung
- Beschluss über Jahresabschluss
- Verwendung von Gewinnen
- Entlastung der Organe
- Entscheidungen über Fusion oder Auflösung
Grundsätzlich gilt:
Ein Mitglied = eine Stimme.
Damit unterscheidet sich die Genossenschaft von kapitalorientierten Unternehmen, bei denen die Stimmrechte meist vom Kapital abhängen.
Bei großen Genossenschaften ab 1.500 Mitgliedern kann in der Satzung statt einer Generalversammlung eine Vertreterversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat
Kontrolle und Begleitung
Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands und begleitet die strategische Entwicklung der Genossenschaft.
Er wird von den Mitgliedern gewählt und sorgt dafür, dass:
- die Satzung eingehalten wird,
- wirtschaftlich verantwortungsvoll gehandelt wird,
- die Interessen der Mitglieder berücksichtigt werden.
Kleine Genossenschaften können unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Satzungsregelung auf einen Aufsichtsrat verzichten.
Der Vorstand
Verantwortung für das Tagesgeschäft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie nach außen.
Er trägt die Verantwortung für:
- wirtschaftliche Entscheidungen,
- Organisation,
- Personal,
- Verträge,
- langfristige Entwicklung.
Dabei ist der Vorstand an Gesetz, Satzung und die Beschlüsse der Mitglieder gebunden – arbeitet aber grundsätzlich eigenverantwortlich.
Vorstände können ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sein.
Beiräte und Beteiligungsformen
Viele Genossenschaften schaffen zusätzliche Möglichkeiten zur Beteiligung:
- Bewohnerbeiräte,
- Fachbeiräte,
- Arbeitsgruppen,
- regionale oder sektorale Vertretungen.
So können unterschiedliche Perspektiven und Mitgliedergruppen eingebunden werden.
Mitgliedschaft
Offene Mitgliedschaft
Genossenschaften sind grundsätzlich offen für neue Mitglieder.
Der Beitritt erfolgt durch:
- Beitrittserklärung,
- Aufnahmebeschluss der Genossenschaft,
- Beteiligung mit Geschäftsanteilen.
Die Mitglieder beteiligen sich dadurch am Eigenkapital der Genossenschaft.
Rechte der Mitglieder
Mitglieder können:
- die Leistungen der Genossenschaft nutzen,
- an Abstimmungen teilnehmen,
- Informationen einsehen,
- Anträge stellen,
- die Entwicklung der Genossenschaft mitgestalten.
Die Mitgliedschaft ist deshalb weit mehr als eine reine Kapitalbeteiligung.
Pflichten der Mitglieder
Mitglieder verpflichten sich insbesondere:
- Geschäftsanteile einzuzahlen,
- die Satzung einzuhalten,
- die Genossenschaft loyal zu unterstützen.
Die genaue Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Genossenschaft ab.
Haftung und Verantwortung
Die Genossenschaft haftet grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen.
Für Mitglieder bedeutet das:
Das persönliche Risiko ist in der Regel auf die übernommenen Geschäftsanteile begrenzt.
Ob darüber hinaus Nachschusspflichten bestehen, regelt die jeweilige Satzung.
Ausscheiden aus der Genossenschaft
Mitglieder können die Genossenschaft wieder verlassen – beispielsweise durch Kündigung oder Übertragung ihrer Anteile.
Nach dem Ausscheiden wird das Geschäftsguthaben auf Grundlage der Satzung und des Jahresabschlusses abgerechnet.
Wichtig:
Die Genossenschaft ist keine klassische Kapitalanlage. Im Mittelpunkt steht die Nutzung und Mitgestaltung während der Mitgliedschaft – nicht die Spekulation auf Wertsteigerungen.
Der Prüfungsverband
Besonderheit der Genossenschaft: Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an.
Dieser prüft regelmäßig:
- wirtschaftliche Stabilität,
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
- Einhaltung genossenschaftlicher Regeln.
Die Pflichtprüfung dient dem Schutz:
- der Mitglieder,
- der Gläubiger,
- und der Genossenschaft selbst.
Gerade für Gründungsinteressierte ist dies oft ein wichtiger Unterschied zu anderen Rechtsformen.
(Das Bild wurde mit KI generiert.)
