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Wie wird die Genossenschaft gegründet?

Gemeinsam eine Idee in ein Unternehmen verwandeln

Die Gründung einer Genossenschaft beginnt meist mit einer gemeinsamen Idee:

Menschen wollen gemeinsam wirtschaften, ein Problem lösen oder langfristig Verantwortung übernehmen. Von der ersten Idee bis zur Eintragung der Genossenschaft sind mehrere Schritte notwendig.

1. Die Idee

Am Anfang steht ein gemeinsamer Bedarf oder ein gemeinsames Ziel.

Zum Beispiel:

  • regionale / örtliche Nahversorgung,
  • bezahlbares Wohnen,
  • regionale Energieversorgung,
  • gemeinschaftliche Arbeitsplätze,
  • eine digitale Plattform,
  • gemeinsamer Einkauf,
  • Kultur- oder Sozialprojekte.

Die zentrale Frage lautet:

Welchen konkreten Nutzen soll die Genossenschaft ihren Mitgliedern bieten?

Aus dieser Idee entwickeln sich später:

  • Geschäftsmodell,
  • Finanzierung,
  • Struktur,
  • und Satzung der Genossenschaft.

2. Das Gründungsteam

Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft werden mindestens drei Mitglieder benötigt.

In der Praxis ist ein größeres Team häufig sinnvoll, insbesondere wenn:

  • Vorstand,
  • Aufsichtsrat,
  • Arbeitsgruppen
  • oder operative Aufgaben

bereits früh verteilt werden sollen.

Das Gründungsteam arbeitet typischerweise an zwei Bereichen:

  • dem wirtschaftlichen Konzept,
  • und der organisatorischen Struktur der Genossenschaft.

3. Das Wirtschaftskonzept

Jede Genossenschaft benötigt ein tragfähiges wirtschaftliches Konzept.

Dazu gehören insbesondere:

  • geplante Leistungen,
  • Finanzierung,
  • Investitionen,
  • laufende Kosten,
  • Einnahmen,
  • Mitgliederentwicklung,
  • und Liquiditätsplanung.

In der Regel wird dafür ein Businessplan erstellt, häufig für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Der Businessplan dient:

  • dem Gründungsteam als Entscheidungsgrundlage,
  • möglichen Finanzierungspartnern,
  • und der späteren Gründungsprüfung.

4. Struktur und Satzung

Die Satzung ist die rechtliche und organisatorische Grundlage der Genossenschaft.

Sie regelt unter anderem:

  • Förderzweck und Gegenstand,
  • Mitgliedschaft,
  • Rechte und Pflichten,
  • Organe der Genossenschaft,
  • Entscheidungsprozesse,
  • Kapitalstruktur,
  • und Haftungsfragen.

Ebenso wird festgelegt:

  • wie Vorstand und Aufsichtsrat zusammenarbeiten,
  • welche Entscheidungen zustimmungspflichtig sind,
  • und wie demokratische Beteiligung organisiert wird.

Da das Genossenschaftsrecht besondere Anforderungen enthält, empfiehlt sich eine Verwendung von geprüften und anerkannten Mustern und / oder die Begleitung durch genossenschaftsrechtlich erfahrene Beraterinnen und Berater.

5. Die Gründungsversammlung

Sobald Konzept und Satzung abgestimmt sind, findet die Gründungsversammlung statt.

Dabei werden:

  • die Satzung beschlossen,
  • Vorstand und Aufsichtsrat gewählt,
  • und damit die Genossenschaft offiziell gegründet.

Eine notarielle Beurkundung der Gründungsversammlung ist nicht erforderlich. Anders ist es nur dann, wenn die Genossenschaft im Wege der Umwandlung entstehen soll.

6. Die Gründungsprüfung

Vor der Eintragung wird die Genossenschaft durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft.

Dabei geht es insbesondere um:

  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit,
  • die Satzung,
  • die Organisationsstruktur,
  • und mögliche Risiken für Mitglieder oder Gläubiger.

Die Gründungsprüfung ist eine Besonderheit der Genossenschaft und dient der Qualitätssicherung sowie dem Schutz der Allgemeinheit und der zukünftigen Mitglieder.

Ein positives Prüfungsergebnis ist Voraussetzung für die Eintragung der Genossenschaft.

7. Die Eintragung

Mit einem positiven Prüfungsgutachten kann die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen werden.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über eine/n Notar/in beim zuständigen Registergericht.
Mit der Eintragung entsteht die eingetragene Genossenschaft (eG) als eigene juristische Person.

Warum viele Gründungsgruppen die Genossenschaft wählen

Die Genossenschaft verbindet:

  • demokratische Mitbestimmung,
  • wirtschaftliches Handeln,
  • langfristige Stabilität,
  • und gemeinschaftliche Verantwortung.

Gerade dort, wo Menschen dauerhaft zusammenarbeiten möchten, bietet sie einen besonderen rechtlichen und organisatorischen Rahmen.

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