Die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft während der Corona-Pandemie kann nicht so stattfinden, wie es sonst üblich ist, da eine Gründung mit mehreren Personen während der Kontaktsperren nicht möglich ist.
Unter normalen Umständen erfolgt die Gründung im Rahmen einer Gründungsversammlung. Auf dieser werden letzte Details der Satzung diskutiert, der Entschluss zur Gründung gefasst und die Genossenschaft durch die Unterschrift unter der Satzung gegründet. In der sich anschließenden ersten Generalversammlung werden dann die Organmitglieder gewählt. Dabei gibt es Unterschiede, da es Genossenschaften mit Aufsichtsrat gibt und solche ohne, der Vorstand kann durch die Generalversammlung gewählt werden oder durch den Aufsichtsrat bestellt werden. Diese Versammlungen können derzeit jedoch nicht mit persönlicher Anwesenheit stattfinden.
Bei eingetragenen Genossenschaften gibt es das Problem mit der persönlichen Anwesenheit bei Sitzungen / Versammlungen derzeit auch. Damit die Genossenschaften handlungsfähig bleiben, haben Bundesregierung und Bundestag Erleichterungen während der Krise beschlossen. Dazu zählen unter anderem, dass Beschlüsse auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden können. Über diese Erleichterungen haben wir auf unserer Internetseite berichtet.
Diese Regelungen können auch für die Gründung einer Genossenschaft genutzt werden. Dazu sind folgende Punkte erforderlich:
- Die Gründungsgruppe sollte sich über den Inhalt der Satzung und die Verteilung der Aufgaben innerhalb der neuen Genossenschaft im Klaren sein.
- Wie bei anderen Gründungen auch, sollte die Satzung vorher mit uns abgestimmt werden, damit sich keine Fehler einschleichen.
- Die tatsächliche Gründung erfolgt mit einer kleinen Anzahl von Personen. Dabei müssen alle Personen beteiligt sein, die in der neuen Genossenschaft in ein Organ gewählt werden sollen.
Damit die Satzung unterschrieben werden kann, schlagen wir vor, dass ein/e Gründer/in von den anderen Mitgründern eine Vollmacht erhält, die Satzung zu unterschreiben. Die Gründung erfolgt dann dadurch, dass die bevollmächtigte Person für sich und für alle anderen Personen jeweils eine Unterschrift leistet. Wir empfehlen dringend, dass hierfür vorab eine schriftliche Vollmacht per Post an die bevollmächtigte Person gesendet wird.
Die Gründungsversammlung kann dann auch virtuell stattfinden, das heißt im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz. Wichtig ist, dass bei der anschließenden ersten Generalversammlung alle Gründer teilnehmen, damit diese als Vollversammlung ohne Einhaltung von Form und Frist der Einladung beschlussfähig ist. Auch hier ist eine Vollmacht möglich, da das Genossenschaftsrecht hier aber eine Beschränkung von max. zwei Vollmachten pro Person vorsieht, sollten tatsächlich alle Gründer an der virtuellen Gründung teilnehmen.
Der Ablauf wäre daher der folgende:
- Unterschrift unter die Vollmacht – Versendung per Post an eine/n Mitgründer/in
- Einladung zu einer virtuellen Gründungsversammlung
- Endgültige Festlegung der Satzung und Beschluss über die Gründung
- Unterschrift der Satzung durch den/die Bevollmächtigte
- Start der ersten (virtuellen) Generalversammlung
- Wahl der Organe der Genossenschaft:
- Ohne Aufsichtsrat: Wahl des Vorstands und des Bevollmächtigten der Generalversammlung
- Mit Aufsichtsrat: Wahl des Aufsichtsrats und des Vorstandes (wenn dieser nicht vom Aufsichtsrat bestellt wird).
- Eine ggf. erforderliche konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates mit Bestellung des Vorstandes kann während der virtuellen Sitzung stattfinden – es sollte aber ein eigenes Protokoll dazu erstellt werden.
- Es wird ein Protokoll der virtuellen Versammlung erstellt, das vom Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet wird.
Weitere Mitglieder kann die Genossenschaft dann durch Beschluss des Vorstandes aufgrund von Beitrittserklärungen aufnehmen. Auch die Gründungsmitglieder sollten noch Beitrittserklärungen abgeben, insbesondere, wenn Sie sich mit weiteren Anteilen beteiligen sollen, damit die Genossenschaft für die Mitgliederverwaltung die erforderlichen Unterlagen / Angaben bekommt.
Wenn Sie auf diesem Wege gründen möchten, dann können Sie bei uns per E-Mail an info@genossenschaftsgruendung.de entsprechende Muster anfordern. Hinweise zu den verschiedenen Arten von elektronischen Beschlussfassungen finden Sie in unserem Hinweis über die zusätzlichen Möglichkeiten bei den Genossenschaften aufgrund der Corona-Pandemie.