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Genossenschaftsgründung: Mitgliederförderung

Der Kern einer Genossenschaft ist die Mitgliederförderung, ohne diese gibt es keine Genossenschaft. Was sich genau dahinter verbirgt, erklären wir in diesem Video:

In dem Video gehen wir auf folgende Dinge genauer ein:

Die Mitgliederförderung ergibt sich direkt aus der Definition im Genossenschaftsgesetz:

§ 1 Genossenschaftsgesetz:
(Genossenschaften sind) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern

Kurz gefasst bedeutet es:

Es geht also darum, dass die Mitglieder durch (!) einen Geschäftsbetrieb gefördert werden, sie also regelmäßig eine Förderleistung in Anspruch nehmen, die der Geschäftsbetrieb erbringt.

Die Mitglieder der Genossenschaft sind insofern die Träger der Genossenschaft und zusätzlich mit ihr im Leistungsaustausch verbunden. Diese beiden Rollen beschreiben das Identitätsprinzip der Genossenschaft.

Wichtig ist der Hinweis, was aus unserer Sicht keine Mitgliederförderung darstellt.

Wenn die Mitglieder nicht in einer Leistungsbeziehung mit der Genossenschaft stehen, sondern lediglich von Gewinnausschüttungen partizipieren, sei es durch Geld (Dividenden) oder durch „Förderleitungen“, die nicht vom Geschäftsbetrieb erbracht werden, sondern lediglich durch dessen GEwinne finanziert werden (verdeckte Dividendengenossenschaften), dann handelt es sich unserer Auffassung nach nicht um Genossenschaften. Insbesondere keine, die wir unterstützen.

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