Wir begrüßen die Genossenschaft Horner Eck eG als neue eingetragene Genossenschaft in unserem Verband und möchten sie hier gerne vorstellen:
Was ist die Idee? & Wo findet es statt?
Die Kneipengenossenschaft „Horner Eck eG“ existiert zum Erkämpfen, Verwirklichen und Verteidigen folgender Ziele und Ideale: Begegnung – Besprechung – Bewegung – Begießen – Bedürfnisbefriedigung statt Wachstum – günstiges Bier – faire Bezahlung – demokratische Entscheidung – gelebte Solidarität – Awareness – Sensibilisierung.
Die „Eckkneipe“ ist ein strukturell bedrohter Raum im heutigen Stadtbild, welcher durch Prozesse wie Gentrifizierung gefährdet ist. Die Kernaufgabe der Genossenschaft ist der Erhalt der Bremer Eckkneipe „Horner Eck“. Sie erweitert die klassische Kneipendefinition und bindet den zur Verfügung stehenden Raum in das (sub-)kulturelle Leben ein und öffnet damit die Pforten für unterschiedliche Formate wie Kunst, Konzerte, Theater und Lesungen. Im Vordergrund steht der alltägliche Kneipenbetrieb. Abseits des Kneipenbetriebs steht der Raum Personen und Gruppen für die Nutzung zur Verfügung, sofern diese sich mit den Werten identifizieren, die eigens dafür in einem Kneipenmanifest formuliert wurden.
Wer sind die Gründerinnen und Gründer?
Gegründet wurde die Genossenschaft durch elf unmittelbare Anwohner*innen des „Horner Ecks“. Die Gründungsmitglieder sind Student*innen, Künstler, Angestellte und Selbstständige.
Wie kann man mitmachen?
Jede Person, die sich mit den Werten und Zielen der Genossenschaft identifiziert und ihre Leistungen in Anspruch nimmt, kann Mitglied in der Genossenschaft werden.
Warum Genossenschaft?
Die Rechtsform der Genossenschaft ermöglicht es die Kneipe demokratisch zu organisieren und die erwirtschafteten Erträge in Gemeineigentum zu überführen. Dadurch kann die Kneipe auch unabhängig von einzelnen Personen fortbestehen. Die Kneipe ist ein gemeinsamer Raum, dessen Bewirtung, Bespielung und Instandhaltung, sowie günstige Getränke erklärte Ziele sowohl der Nutzer*innen als auch der Arbeitenden sind. Die faire Entlohnung Arbeitender und Künstler*innen soll gewährleistet sein. Die Genossenschaft will Solidarität leben!
Neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat tagt jährlich die Generalversammlung, in der die Genossenschaftsmitglieder über die Verwendung und Verteilung des erwirtschafteten Gemeineigentums demokratisch abstimmen. Zusätzlich existiert ein Arbeitsbeirat, in dem sich die durch Lohnarbeit Beschäftigten organisieren und das operative Geschäft mitgestalten können. Gesetzlich ist bei Abstimmungen ein Mehrheitsprinzip vorgesehen, allerdings sollte stets ein konsensuelles Abstimmungsprinzip – sofern möglich – Vorrang haben.
Kontakt
Horner Eck eG
Friesenstraße 95
28203 Bremen
Tel.: 042167354644
Email: info@horner-eck.de