Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration fördert die Gründung von Sozialgenossenschaften in Bayern. Die Internetpräsenz der bereits im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften bietet unter anderem Tipps und Erfahrungsberichte sowie einen schrittweisen Gründungsfahrplan nebst entsprechender Vordrucke und Formulare.
Für Gründer dürften insbesondere die Broschüre „Sozialgenossenschaften in Bayern – Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung“ sowie die Aussicht auf eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 30.000 € interessant sein.
Das Ministerium stellt die Fördermöglichkeit wie folgt vor:
Für eine Förderung kommen innovative Genossenschaftsgründungen im sozialen Bereich in Betracht, die eine Vorbildfunktion einnehmen und damit zur Bekanntheitssteigerung beitragen können. Idealerweise soll in jedem Regierungsbezirk ein Modellprojekt angestoßen werden. Die Unterstützung soll dabei lediglich über anfängliche, finanzielle Engpässe hinweg helfen. Langfristig soll sich die Genossenschaft – ganz dem genossenschaftlichen Gedanken entsprechend – wirtschaftlich selbst tragen.
Näheres zu den Fördervoraussetzungen können Gründer unter dem auf der Internetpräsenz benannten Kontakt erfragen. Dem dort sehr prominent platzierten Genossenschaftsverband Bayern e.V. müssen sie sich übrigens nicht anschließen. Der Prüfungsverband kann frei gewählt werden.
- Internetpräsenz „Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften“
- Broschüre „Sozialgenossenschaften in Bayern“